Gebühren (ab 1. September 2023)

„Information zu den monatlichen Gebühren für die Betreuungsangebote“

Frühbetreuung (7.00 Uhr – Schulbeginn):
Familien mit 1 Kind: 27,00 €
Familien mit 2 Kindern: 20,00 €
Familien mit 3 Kindern: 15,00 €
Familien mit 4 und mehr Kindern: 12,00 €
Besuch der Frühbetreuung an nur 1 Tag/Woche: 14,00 €

Mittagsbetreuung (Unterrichtsende – 14.00 Uhr):
Familien mit 1 Kind: 76,00 €
Familien mit 2 Kindern: 58,00 €
Familien mit 3 Kindern: 40,00 €
Familien mit 4 und mehr Kindern: 31,00 €
Besuch der Mittagsbetreuung an nur 1 Tag/Woche: 36,00 €

Nachmittagsbetreuung (14.00 – 15.30 bzw. 16.30 Uhr, nur Montag bis Donnerstag):
Familien mit 1 Kind: 66,00 €
Familien mit 2 Kindern: 51,00 €
Familien mit 3 Kindern: 35,00 €
Familien mit 4 und mehr Kindern: 27,00 €
Besuch der Nachmittagsbetreuung an nur 1 Tag/Woche: 38,00 €

Hinzu kommt ein Getränkegeld in Höhe von 2,00 € pro Monat und Kind.

Ermäßigungen: Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten auf Antrag auf diese Beträge eine Ermäßigung von 50 %. Auf Antrag kann in Härtefällen auf die Erhebung eines Entgelts ganz oder teilweise verzichtet werden. Die Ermäßigung muss vor Inanspruchnahme der Betreuung beim Rathaus beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Monatspauschalen für das Mittagessen ab 01. Juni 2023:
Für das Mittagessen werden folgende Monatsbeiträge abhängig von der Anzahl der gebuchten Tage fällig:

Teilnahme am Mittagessen an 5 Tagen/Woche: 88,50 €
Teilnahme am Mittagessen an 4 Tagen/Woche: 71,00 €
Teilnahme am Mittagessen an 3 Tagen/Woche: 53,50 €
Teilnahme am Mittagessen an 2 Tagen/Woche: 35,50 €
Teilnahme am Mittagessen an 1 Tag/Woche: 18,00 €

Für Inhaber von Essensgutscheinen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets entfällt der Monatsbeitrag für das  Mittagessen. Der Gutschein muss vor der ersten Teilnahme am Mittagessen auf dem Rathaus Altbach vorgelegt werden. Ansonsten ist keine Ermäßigung möglich.

Bei Abwesenheit aus Krankheitsgründen von mehr als zwei Wochen am Stück werden auf Antrag die Gebühren für das Mittagessen anteilsmäßig zurückerstattet.